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Community · Jagd Forum · Die Jagd aktuell · Beitrag: Eigenes Grundstück im Feld - Totes Reh

Eigenes Grundstück im Feld - Totes Reh

Neue Antwort
sabine05 · 31. März 2006 · 2 Beiträge (neuerster Beitrag am 29. Mai 2006)
Hallo,

auf unserem Grundstück im Feld liegt ein totes Reh. Wir haben den Jagdaufseher benachrichtigt.
Dieser nach ein paar Tagen das Haupt abgetrennt und hat den Rest des Kadaver nur ein paar Meter weiter ins Hehölz gelegt.
Muß er das Reh nicht vergraben oder anderweitig beseitigen? Falls das Reh an einer Krankheit gestorben ist, werden diese nicht weiter verbreitet?
Es war nicht mager und nach meiner Meinung ein Schmalreh.
Ich würde mich über ein paar Antworten sehr freuen
Grüße
Sabu

Re: Eigenes Grundstück im Feld - Totes Reh

oehne · 29. Mai 2006
Hallo sabine 05!

In Deutschland gilt: Wild ist Herrenlos!
Aneignungsberechtigt ist nur der für das Grundstück zuständige Jagdausübungsberechtigte (Pächter oder ein von ihm beauftragter Jagdscheininhaber) . Wohlgemerkt hat er das Recht, nicht jedoch die Pflicht es sich anzueignen.
Eignet er es sich jedoch an, wie hier geschehen durch abschärfen des Hauptes (Trophäe) dan hat er auch die Pflicht diesen Wildkörper "schadlos" zu entsorgen!
Schadlos heißt: Tierkörperbeiseitigungsanstalten (kostet Geld)
oder vergraben mit mindestens 50cm Erdschicht über allem.
Bequemlichkeit läßt sowas zur oftmals gängigen Praxis werden.

Er hat hier gegen gültige Jagdgesetze verstoßen!

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