In Sachsen-Anhalt hat ein Alleinerbe die Jagdpacht mitgeerbt. Er selbst kann und möchte nicht zur Jagd gehen.
1. Kann er sein Jagdrecht auf eine andere jagdfähige Person übertragen?
2. Wenn JA, was muss er formal tun? Gibt es Fristen,die einzuhalten sind?
3. Wenn JA, für wie lange kann die Jagd längstens übertragen werden - bis zum Ende der Pachtzeit oder bis zum Ende des Jagdjahres oder ???
Danke für die Hilfe
Erbe Jagdpacht
Neue Antwort
jutteli · 8. August 2008 · 2 Beiträge (neuerster Beitrag am 5. September 2008)
Keine Lust auf Werbung? Ab nur 50,- € Umsatz / Jahr ist Ihr SuperJagd werbefrei!