In meinem Besitz befindet sich seit Jahren eine ausgestopfte Schnee-Eule (männlich). Sie wurde ca. 1983 nach ihrem Tod von einem Züchter an einen Präparator gegeben, von dem ich sie habe.
Frage ist, ob ich die veräußern darf, denn die Gesetzeslage ist dermaßen unübersichtlich, z.T. unlogisch etc., dass ich unsicher bin.
Wer kann mir kurzen Rat geben?
Vendrell
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