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Magazin · Experten-Rat
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19. Februar 2005 · von Hubert Redtensteiner

Beschossenes Wild geht über die Reviergrenze, was tun?

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Was ist zu tun, wenn angeschossenes Wild NICHT in sichtweite verendet? (Über der Reviergrenze!) Angenommen ich habe mit meinem Nachbarn nur WILDFOLGE vereinbart.
mehr: Jagdrecht · Wildfolge

Wenn Sie mit dem Nachbarn "nur Wildfolge" ohne Vertrag vereinbart haben, und das angeschossene Wild verendet nicht in Sichtweite - so dürfen Sie nicht "nachgehen" oder "nachsuchen" - Sie müssen den Nachbarn verständigen und sich "bereithalten" zur Nachsuche!

Wird das Stück gefunden, so geht die Trophäe jedenfalls an den Schützen, der das Stück beschossen hat. Vergleiche dazu § 90 NÖ Jagdgesetz!

Dr. Peter Lebersorger

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