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11. März 2006 · von Hubert Redtensteiner

Fangschuss!!!!

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Bin noch nicht so länge dabei und deshalb wollte ich meine Frage zuerst mal hier stellen, bevor ich damit zu der zuständigen Behörde gehe. Und zwar geht es um das Thema "Fangschuss". Von den mehr oder weniger freundlichen Jagdkollegen hört man hin und wieder wie praktisch eine Faustfeuerwaffe nicht für den Fangschuss ist, da man viel schneller reagieren kann,...... usw. Aber eben für solcheine Waffe der Kategorie B benötigt man ja dann den Waffenpass. Hier muß man dann ja begründen wofür man jenen braucht. Ist dann die Begründung ausreichend, oder wird man mich dann fragen, ob ich noch ganz richtig bin? Möchte nicht, dass mich hier jemand als Waffenfanatiker hinstellt.
mehr: Jagdrecht

Einen Waffenpass mit der Begründung "jagdlicher Bedarf" wird ein Antragsteller nur dann erlangen, wenn er die Jagd auf Schalenwild tatsächlich ausübt und das auch nachweisen kann (durch Jagdpachtvertrag als Jagdpächter, durch Jagdaufseherausweis als Jagdaufseher und durch Ausgehschein und Abschusslisten mit den erlegten Stücken als ständig Ausgehberechtigter).

Dazu kommt eine Bestätigung des Jagdverbandes, dass er die Jagd ausübt, für die die Verwendung einer B-Waffe zweckmäßig und zulässig ist. Diese Bestätigung ist nur dann möglich, wenn das oben ausgeführte zutrifft. Die Jagdverbände prüfen das auch nach. Ein Jungjäger wird noch nicht in dieser Situation sein, selbst Nachsuchen durchzuführen und selbst über einen längeren Zeitraum gejagt zu haben (mit Abschüssen).

Dr. Peter Lebersorger

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