Fangschuss!!!!
Dr. Peter Lebersorger
Einen Waffenpass mit der Begründung "jagdlicher Bedarf" wird ein Antragsteller nur dann erlangen, wenn er die Jagd auf Schalenwild tatsächlich ausübt und das auch nachweisen kann (durch Jagdpachtvertrag als Jagdpächter, durch Jagdaufseherausweis als Jagdaufseher und durch Ausgehschein und Abschusslisten mit den erlegten Stücken als ständig Ausgehberechtigter).
Dazu kommt eine Bestätigung des Jagdverbandes, dass er die Jagd ausübt, für die die Verwendung einer B-Waffe zweckmäßig und zulässig ist. Diese Bestätigung ist nur dann möglich, wenn das oben ausgeführte zutrifft. Die Jagdverbände prüfen das auch nach. Ein Jungjäger wird noch nicht in dieser Situation sein, selbst Nachsuchen durchzuführen und selbst über einen längeren Zeitraum gejagt zu haben (mit Abschüssen).
Dr. Peter Lebersorger