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Von Jäger für Jäger
Magazin · Experten-Rat
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4. April 2007 · von Hubert Redtensteiner

in unserer jägerrunde diskutierten wir über die geplante Neuerung, dass ab 2011 jedes Revier einen geprüften Hund nennen muss.

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Sehr geehrter Expertenrat! in unserer jägerrunde diskutierten wir über die geplante neuerung, dass ab 2011 jedes revier einen geprüften hund nennen muss. welche hunderassen sind davon betroffen? welche prüfungen muss der hund haben? gibt es einen stichtag bei junghunden z.b. alle jagdhunde die 2009 geworfen wurden und für die jagd eingesetzt werden, müssen prüfungen nachweisen? was passiert wenn der gemeldete hund stirbt? muss man dann einen ersatzhund melden? was soll diese neuerung eigentlich bringen??? wmh horneto
mehr: Jagdhund

Die Änderung gilt für Niederösterreich und tritt mit 1.1.2011 in Kraft. Alle anerkannten Jagdhunderassen können diese Aufgabe erfüllen. Für jede Jagdhundegruppe (Schweiss-, Erd-, Brackier-, Apportier-, Vorsteh-, Stöberhunde) gibt es bestimmte Voraussetzungen, der der Hunde erbringen muss (eine Verordnung dazu wird das Land NÖ nächstes Jahr (2008) erlassen.

Nur jener Hund, der für ein Revier "genannt" wird, muss diese Voraussetzungen erbringen und die Eigenschaften nachweisen. Wir haben in NÖ etwa 9.000 Jagdhunde und 3.300 Reviere - also wird etwa jeder 3. Jagdhund diese Voraussetzungen nachweisen. Derzeit erbringen weit mehr als die Hälfte der 9.000 Jagdhunde die beabsichtigten Voraussetzungen und haben die beabsichtigte Qualität.

Wenn der gemeldete Hund ausfällt, ist ein anderer Jagdhund für dieses Revier zu melden - dabei kommt es nicht auf den Hundeführer oder Hundebesitzer an - nur muss der Hund für das Revier auch zur Verfügung stehen. Die Neuerung soll flächendeckende Jagdhundeverwendung aus der kontrollierten Leistungszucht bringen - und das ist in OÖ und im Burgenland schon Jahre bestens bewährt.

Dr. Peter Lebersorger

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