6. Mai 2013 ·
von Hubert Redtensteiner
jagdgesellschafter und möchte aus der gesellschaft austreten
Dr. Peter Lebersorger
Frage: ich bin in ein jagdgesellschafter und möchte aus der gesellschaft austreten.
wie muß ich vorgehen??
mehr:
Jagdrecht
Aus einer Jagdgesellschaft können Sie nur mit Zustimmung ALLER Jagdgesellschafter ausscheiden (aussteigen, austreten) - oder nach Zeitablaub der Jagdperiode, für die Sie die Pachtung mit der Gesellschaft eingegangen sind.
Zum Verlängern kann sie keiner zwingen. Stimmt allerdings auch nur ein einziger dagegen, können sie vorzeitig nicht ausscheiden.
P.L.
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