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Magazin · Experten-Rat
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6. Mai 2013 · von Hubert Redtensteiner

jagdgesellschafter und möchte aus der gesellschaft austreten

Dr. Peter Lebersorger

Frage: ich bin in ein jagdgesellschafter und möchte aus der gesellschaft austreten. wie muß ich vorgehen??
mehr: Jagdrecht

Aus einer Jagdgesellschaft können Sie nur mit Zustimmung ALLER Jagdgesellschafter ausscheiden (aussteigen, austreten) - oder nach Zeitablaub der Jagdperiode,  für die Sie die Pachtung mit der Gesellschaft eingegangen sind. 

Zum Verlängern kann sie keiner zwingen. Stimmt allerdings auch nur ein einziger dagegen, können sie vorzeitig nicht ausscheiden.

P.L.

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