Mein SuperJagd
Von Jäger für Jäger
Magazin
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Thema: Jagdrecht

Wildfolge

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Werter Expertenrat! Die Verfolgung krankgeschossenen Wildes auf fremdem Jagdgebiet ist nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig (Wildfolgevertrag). Dies ist hier eindeutig geregelt. Frage bezüglich Wildfolge ohne besondere Vereinbarung: Ist die Vereinbarung einer Wildfolge ohne besonderer Regelung auch mündlich möglich, oder ist diese ebenfalls schriftlich zu vereinbaren? Vielen Dank und Weidmannsheil!

Brackierjagd

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Werter Expertenrat, was ist bezüglich eventuell überjagender Hunde in ein Nachbarrevier im Zuge einer Hasenbrackierjagd in NÖ zu beachten? Gibt es hier eindeutige rechtliche Regelungen bzw. ist im Vorhinein verplichtet, Maßnahmen zu treffen? Das Überjagen von Bracken ist ja in der Jagdpraxis nicht absolut zu verhindern. Vielen Dank für Ihren Rat und Weidmannsheil.

jagdgesellschafter und möchte aus der gesellschaft austreten

Dr. Peter Lebersorger
Frage: ich bin in ein jagdgesellschafter und möchte aus der gesellschaft austreten. wie muß ich vorgehen??

Vertreiben von Wild von Kulturflächen

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Das Abhalten und Vertreiben des Wildes von Kulturflächen wird durch §99 NÖ Jagdgesetz geregelt. In Abs. (7) heißt es unter anderem „Jedermann ist befugt, jagdbares Haarwild und jagdbares Federwild außerhalb der Brut-, Nist- und Aufzuchtszeit von seinen Grundstücken durch hiezu bestimmte Personen, durch Klappern, Aufstellen von Wildscheuchen, Nachtfeuer und sonstige geeignete Vorkehrungen, jedoch nicht unter Benützung freilaufender Hunde, fernzuhalten und daraus zu vertreiben. Ist das Aufstellen von Schreckschussanlagen auf freier Feldflur durch die Grundbesitzer der Genossenschaftsjagd erlaubt um das Schwarzwild von den Äckern fernzuhalten? Eine Bejagung des Schwarzwildes bzw. die ganze Jagdausübung ist durch diese Aktion jedenfalls nicht mehr möglich – somit auch keine Reduktion des Bestandes…

Abschuss von verletztem, seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild während der Schonzeit

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat! Laut Jagdgesetzt darf nur verletztes, seuchenkrankes oder seuchenverdächtiges Wild während der Schonzeit gefangen oder erlegt werden. Habe heute (31.3.09) bei einem "unbewaffneten" Spaziergang einen älteren Rehbock beobachtet welcher ein mehrere Meter langes Elektrozaunband einer nahe gelegenen Pferdekoppel um das Geweih und um den Vorderlauf gewickelt hatte. Bei jedem Schritt wurde sein Haupt hinuntergerissen. Weiters habe ich einen älteren Bock beobachtet welcher starken Durchfall hatte. Dürfen solche Stücke mit anschließender Meldung und Begründung an die Bezirksverwaltungsbehörde erlegt werden und wie ist gegen den Pferdekoppelbesitzer vorzugehen?

Kann ein Jagdschutzorgan auch von einem oder mehreren Jagdausübungsberechtigten bestellt werden oder darf dies nur der Jagdleiter?

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat! Kann ein Jagdschutzorgan auch von einem oder mehreren Jagdausübungsberechtigten bestellt werden oder darf dies nur der Jagdleiter?

Unterkiefer wird bei Trophäenschau nicht vorgelegt - rechtliche Konsequenzen

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Was kann passieren, wenn man das Unterkiefer eines Stückes bei der Trophäenschau nicht vorweisen kann, weil es verloren wurde?

Räumung von Reviereinrichtungen

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Räumung von Reviereinrichtungen Vor kurzem wurde ich von einem Landwirt aufgefordert sämtliche Reviereinrichtungen die sich auf seinem Eigengrundstücken befinden umgehend wegzuräumen, dabei handelt es sich um einen Hochsitz mit einer baufälligen Leiter sowie um einen intakten Hochstand welcher noch jagdlich genützt wird – Begründung des Landwirts entgangene ÖPUL-Prämien durch den Flächenverbrauch Muß ich bei der Bezirksverwaltungsbehörde wirklich einen Antrag stellen, die jagdliche Notwendigkeit der Einrichtungen begründen um diese an Ort und Stelle belassen zu können oder müssen diese vorab entfernt werden ?

Wer trägt durch Bieber verursachte Schäden in Österreich

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat! in letzter zeit hat man in den medien immer wieder von schäden in den auen durch den bieber gehört. in einem fernsehinterview hat ein grundbesitzer wieder einmal erklärt, dass der/die jäger den schaden finanziell ausgleichen müssen, da der bieber zum jagdbaren wild gehört. wie ist eigentlich die rechtliche lage in so einem fall? wie wir alle wissen gehört der bieber zum jagdbaren wild, ist aber in nö ganzjährig geschont! mit einem kräftigen wmh horneto

Fangschuss!!!!

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Bin noch nicht so länge dabei und deshalb wollte ich meine Frage zuerst mal hier stellen, bevor ich damit zu der zuständigen Behörde gehe. Und zwar geht es um das Thema "Fangschuss". Von den mehr oder weniger freundlichen Jagdkollegen hört man hin und wieder wie praktisch eine Faustfeuerwaffe nicht für den Fangschuss ist, da man viel schneller reagieren kann,...... usw. Aber eben für solcheine Waffe der Kategorie B benötigt man ja dann den Waffenpass. Hier muß man dann ja begründen wofür man jenen braucht. Ist dann die Begründung ausreichend, oder wird man mich dann fragen, ob ich noch ganz richtig bin? Möchte nicht, dass mich hier jemand als Waffenfanatiker hinstellt.
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