Abschuss von verletztem, seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild während der Schonzeit
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat!
Laut Jagdgesetzt darf nur verletztes, seuchenkrankes oder seuchenverdächtiges Wild während der Schonzeit gefangen oder erlegt werden.
Habe heute (31.3.09) bei einem "unbewaffneten" Spaziergang einen älteren Rehbock beobachtet welcher ein mehrere Meter langes Elektrozaunband einer nahe gelegenen Pferdekoppel um das Geweih und um den Vorderlauf gewickelt hatte. Bei jedem Schritt wurde sein Haupt hinuntergerissen.
Weiters habe ich einen älteren Bock beobachtet welcher starken Durchfall hatte.
Dürfen solche Stücke mit anschließender Meldung und Begründung an die Bezirksverwaltungsbehörde erlegt werden und wie ist gegen den Pferdekoppelbesitzer vorzugehen?