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Thema: Veterinärrecht

Abschuss von verletztem, seuchenkrankem oder seuchenverdächtigem Wild während der Schonzeit

Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat! Laut Jagdgesetzt darf nur verletztes, seuchenkrankes oder seuchenverdächtiges Wild während der Schonzeit gefangen oder erlegt werden. Habe heute (31.3.09) bei einem "unbewaffneten" Spaziergang einen älteren Rehbock beobachtet welcher ein mehrere Meter langes Elektrozaunband einer nahe gelegenen Pferdekoppel um das Geweih und um den Vorderlauf gewickelt hatte. Bei jedem Schritt wurde sein Haupt hinuntergerissen. Weiters habe ich einen älteren Bock beobachtet welcher starken Durchfall hatte. Dürfen solche Stücke mit anschließender Meldung und Begründung an die Bezirksverwaltungsbehörde erlegt werden und wie ist gegen den Pferdekoppelbesitzer vorzugehen?

Neue Wildbrethygieneverordnung ab 2005

Neue Wildbrethygieneverordnung ab 2005
Die Verordnung soll zum 1. Januar 2005 in der EU in Kraft treten
Die in EU-Ländern in der Wildbrethygiene immer noch gegebenen Defizite und das Erfordernis einer EU- einheitlichen Regelung haben inzwischen auf europäischer Ebene zur Erarbeitung von Vorgaben geführt.
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