Waffenaufbewahrung
Dr. Peter Lebersorger
Jede Waffe und die Munition dazu müssen so verwahrt werden, dass keine Unbefugten Zugriff haben können. Versperren ist dort vorausgesetzt, wo andere Leute, die keine Waffen oder Munition besitzen dürfen, Zugriff haben oder wohnen oder sich aufhalten (Minderjährige, Kinder, Menschen mit Waffenverbot).
Ein gewisser Innenschutz in der Räumlichkeit (Schrank, Kasten, Tresor, Kette, Schloß) und ein gewisser Aussenschutz (versperrte Türe, ordentliches Schloß) müssen gegeben sein. Dieses Verwahren gilt für alle Teile der Waffe (also auch für eine Waffe ohne Verschluss).
Daher: Besser, die Waffe und die Munition sicher verwahren - als nur einige Teile davon! Ein Waffenschrank muss nicht ausdrücklich angeschafft werden, wenn es auch etwa einen stabilen versperrbaren Kasten gibt. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden. Waffenschränke haben den Vorteil, dass sie den geforderten Innenschutz bestens erfüllen!
Dr. Peter Lebersorger