11. Februar 2007 ·
von Hubert Redtensteiner
Wer trägt durch Bieber verursachte Schäden in Österreich
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat!
in letzter zeit hat man in den medien immer wieder von schäden in den auen durch den bieber gehört. in einem fernsehinterview hat ein grundbesitzer wieder einmal erklärt, dass der/die jäger den schaden finanziell ausgleichen müssen, da der bieber zum jagdbaren wild gehört.
wie ist eigentlich die rechtliche lage in so einem fall?
wie wir alle wissen gehört der bieber zum jagdbaren wild, ist aber in nö ganzjährig geschont!
mit einem kräftigen wmh
horneto
mehr:
Jagdrecht
Der Biber gehört in ganz Österreich nicht zum Wild, und auch nicht zum jagdbaren Wild. Er unterliegt dem Naturschutz als "geschütztes Säugetier". Schäden des Bibers sind daher allenfalls von der Öffentlichen Hand (Naturschutzabteilungen der Länder) abzuwickeln.
P. L.
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