Mein SuperJagd
Das rundum Jagdservice
Magazin · Experten-Rat
Artikel 27/32 · zurück · weiter
19. Mai 2003 · von Hubert Redtensteiner

Einfuhr einer Jagdtrophäe nach Österreich - aus einem Nicht-EU-Staat

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Was muss ich bei der Einfuhr einer Jagdtrophäe nach Österreich beachten? Wann brauche ich ein CITES und wo bekomme ich es?
mehr: CITES

Bei der Einfuhr einer Jagdtrophäe aus einem Drittland (Nicht-EU-Staat) sind 3 Rechtsbereiche zu beachten:

1) Veterinärrecht Jede Trophäe, die nicht "Präparat" ist (vollständig taxidermisch behandeltes Erinnerungsstück - durch einen Präparator) muß über den grenzärztlichen Dienst "eingeführt" werden.

Dazu sind entsprechende Formulare an der Grenze notwendig, die auch dort erhältlich sind - und eine Bestätigung auf diesen Formularen aus dem Ursprungsland - über die Seuchensituation (Seuchenfreiheit) im Ursprungsland. Die veterinrärmäßige Begutachtung durch den Grenztierarzt ist auch im voraus anzukündigen - nicht alle Grenzstellen haben rund um die Uhr einen Vet.Med.Dienst! Vorher erkundigen!!!

2) Zollrecht Erinnerungsstücke privater Art wie Trophäen sind zollfrei aber Einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zur Bemessung des Zollwertes gibt es Erlässe, die bei den Zollstellen aufliegen. Dort wird der Zollwert ermittelt - und daraus errechnet sich der Umsatzsteuersatz von 10 %. Wichtig ist, daß es sich um "private" Einfuhren handelt.

3) Artenschutz/Artenhandelsrecht Tierarten und Teile von Tierarten, die auf bestimmten Schutzlisten (z.B. Washingtoner Artenschutzübereinkommen) stehen, können nur mittels im vorhinein vorliegender Ausfuhr- und Einfuhrbewilligung (Ursprungsland - Zielland) importiert werden. Diese Dokumente sind über das BMfLFUW (Abteilung Umwelt - CITES) im vorhinein zu besorgen.

Ohne diese Ausfuhr- und Einfuhrbewilligung ist die legale Einfuhr von seltenen Arten nicht möglich und würde zu einer Beschlagnahme führen, wo ein Rückkauf nicht vorgesehen ist. Daher: Vor einer Jagdreise klären, welche Art bejagt und importiert werden soll. Dann CITES-Papiere - falls nötig - besorgen. Dann den Importweg auswählen und vorneweg den Zeitpunkt des Imports bestimmen - und anmelden.

Für die veterinärrechtliche Einfuhr die Formulare bereithalten. Zur Bestimmung des Zollwertes Nachweise über die Wildart, über Gewicht etc. bereithalten. Oder aber sich des Veranstalters, eines Präparators und einer Spedition bedienen - und den Import vornehmen lassen!

Dr. Peter Lebersorger

Keine Lust auf Werbung? Ab nur 50,- € Umsatz / Jahr ist Ihr SuperJagd werbefrei!
Top
Artikel 27/32 · zurück · weiter