4. Juli 2015 ·
von Hubert Redtensteiner
Verendetes Wild
Dr. Peter Lebersorger
Frage:
man findet im revier einen toten wildtierkörper-muß ich diesen vergraben? oder kann ich diesen unvergraben liegen lassen?
Tierkadaver, die aus der freien Wildbahn kommen, dürfen auch in der freien Wildbahn "verwesen". Wenn dies kein öffentliches Ärgernis erregt (Wanderweg, Radweg) darf ich als Jäger den Kadaver für das Raubwild liegen lassen. Ich muss den Kadaver nicht vergraben!
Rechtl. Beurteilung nach Landesjagdgesetz Niederösterreich
MfG
Dr. Peter Lebersorger
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