9. März 2014 ·
von Hubert Redtensteiner
Wildfolge
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Werter Expertenrat!
Die Verfolgung krankgeschossenen Wildes auf fremdem Jagdgebiet ist nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig (Wildfolgevertrag).
Dies ist hier eindeutig geregelt.
Frage bezüglich Wildfolge ohne besondere Vereinbarung:
Ist die Vereinbarung einer Wildfolge ohne besonderer Regelung auch mündlich möglich, oder ist diese ebenfalls schriftlich zu vereinbaren?
Vielen Dank und Weidmannsheil!
mehr:
Jagdrecht
Jede Wildfolge, auch die "ohne besondere Regelung", ist schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Vereinbarungen reichen hiezu nicht aus. Mündlich kann nur im Einzelfall (etwa am Telefon in einem Anlassfall) etwas erlaubt werden.
MfG
Dr. Peter Lebersorger
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