21. September 2013 ·
von Hubert Redtensteiner
Brackierjagd
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Werter Expertenrat,
was ist bezüglich eventuell überjagender Hunde in ein Nachbarrevier im Zuge einer Hasenbrackierjagd in NÖ zu beachten?
Gibt es hier eindeutige rechtliche Regelungen bzw. ist im Vorhinein verplichtet, Maßnahmen zu treffen?
Das Überjagen von Bracken ist ja in der Jagdpraxis nicht absolut zu verhindern.
Vielen Dank für Ihren Rat und Weidmannsheil.
mehr:
Jagdrecht
Ein Jagdhund, der sich während seines jagdlichen Einsatzes "in das Nachbarrevier" entfernt, darf in NÖ jedenfalls nicht nach § 64 NÖ JG getötet werden.
Wenn so unvorsichtig brackiert wird, dass die Brache jedenfalls das eigene Revier verletzt, ist ein Strafverfahren nach dem NÖ JG einzuleiten.
Wenn das sogar bewusst in Kauf genommen wird (ein Ausjagen jedenfalls vorhersehbar ist und auch damit zu rechnen ist), ist ein Strafverfahren nach §§ 127 ff StGB einzuleiten.
P. L.
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