Was ist Wildfolge?
Dr. Peter Lebersorger
Wildfolge bedeutet, Wild über die eigene Reviergrenze hinaus zu verfolgen, auch dann, wenn dieses Wild krankgeschossen (angeschossen) oder vermutlich getroffen ist. Wildfolge ist grundsätzlich verboten.
Der Schütze hat, wenn vermutlich getroffenes Wild oder krankgeschossenes Wild in ein fremdes Jagdgebiet wechselt: - den eigenen Standort zu "verbrechen" (mit einem Zweiglein (Bruch) kennzeichnen), - die Anschußstelle zu "verbrechen" - die Fluchtrichtung zu "verbrechen" - den Ort des Einwechselns in das fremde Jagdgebiet zu "verbrechen" Und für die rasche Verständigung des Jagdnachbarn zu sorgen und sich selbst oder eine informierte Person zur Nachsuche zur Verfügung zu stellen.
Abweichungen vom Wildfolgeverbot gibt es nur durch einen Wildfolgevertrag zwischen den beiden benachbarten Jagdausübungsberechtigten.
P.L.