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19. Juni 2009 · von H.R.

Bundestag beschließt neues Waffenrecht in Deutschland

Die Bundesregierung hat am 27. Mai eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen.

Drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Bundestag ein neues Waffenrecht beschlossen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Den Entscheidungsprozess haben DJV und Landesjagdverbände intensiv begleitet und zahlreiche Verschärfungen verhindert.
Bundestag beschließt neues Waffenrecht in Deutschland
Vor wenigen Tagen hat Dr. Dieter Deuschle, Präsident des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, für den DJV in einer abschließenden Expertenanhörung Stellung genommen und Nachbesserungen sowie Klarstellungen für die Jägerschaft gefordert.

Zahlreiche Interessensgruppen hatten im Vorfeld strenge Verschärfungen gefordert. Darunter war ein komplettes Aufbewahrungsverbot für Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen, was abgewendet werden konnte. Auch die sofortige Einführung von biometrischen Sicherungssystemen und die verdachtsunabhängige Kontrolle auch gegen den Willen des Wohnungseigentümers waren in der Diskussion.

Jetzt orientiert sich die behördliche Kontrollbefugnis an den Regelungen für Baukontrolleure und Schornsteinfeger und wird als verfassungskonform bewertet. Biometrische Sicherungssysteme hat der DJV in Zusammenarbeit mit der DEVA als praxisuntauglich entlarvt.

Was das neue Waffenrecht für Jäger im Detail bedeutet, werden wir in Kürze berichten.

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