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29. April 2010 · von S.H.

Mitnahme von Munition im Fluggepäck bleibt erlaubt - Deutschland

Deutscher Jagdverband erreicht Ausnahmeregelung

Die Mitnahme von Munition im Fluggepäck bleibt wie bisher erlaubt. Das teilte das Bundesinnenministerium Deutschland in einem Schreiben vom 15. April 2010 mit.
Mitnahme von Munition im Fluggepäck bleibt erlaubt - Deutschland
Damit ist es dem DJV gemeinsam mit anderen Verbänden über das Forum Waffenrecht gelungen, durch frühzeitig Intervention ein drohendes Verbot über die ab dem 29. April 2010 gültigen neue EU-Verordnung (VO (EU) Nr. 185/2010) abzuwenden.

Mit Wirkung vom 29. April 2010 wird laut Schreiben des Ministeriums folgende Ausnahmegenehmigung erteilt: "Im aufgegebenen Gepäck ist das Mitführen von Munition (Patronen für Handfeuerwaffen) zum persönlichen Gebrauch für eine Person vorbehaltlich der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der aktuellen Fassung der Gefahrgutvorschriften für die Mitnahme von gefährlichen Gütern nach dem Luftverkehrsgesetz, erlaubt. Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt."

Diese Formulierung bedeutet im Endeffekt, dass die bisherige Handhabung letztlich beibehalten werden kann. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei inner- und außereuropäischen Flugreisen zusätzlich die dort gültigen Bestimmungen zu beachten sind.

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