19. Februar 2005 ·
von Hubert Redtensteiner
Beschossenes Wild geht über die Reviergrenze, was tun?
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Was ist zu tun, wenn angeschossenes Wild NICHT in sichtweite verendet? (Über der Reviergrenze!) Angenommen ich habe mit meinem Nachbarn nur WILDFOLGE vereinbart.
Wenn Sie mit dem Nachbarn "nur Wildfolge" ohne Vertrag vereinbart haben, und das angeschossene Wild verendet nicht in Sichtweite - so dürfen Sie nicht "nachgehen" oder "nachsuchen" - Sie müssen den Nachbarn verständigen und sich "bereithalten" zur Nachsuche!
Wird das Stück gefunden, so geht die Trophäe jedenfalls an den Schützen, der das Stück beschossen hat. Vergleiche dazu § 90 NÖ Jagdgesetz!
Dr. Peter Lebersorger
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