17. Dezember 2004 ·
von Hubert Redtensteiner
Gras oder Wiesenschaden Rotwild - gibt es gesetzliche Regelung?
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Gras oder Wiesenschaden Rotwild - gibt es gesetzliche Regelung; Bauer verlangt für 7 ha 500 Euro; kenne keine Entschädigungen bei Grasschaden?
mehr:
Jagdrecht · Wildschaden
Wildschaden ist jeder Schaden, der von Wildtieren (jagdbare Tiere) an Grund und Boden und den dort wachsenden Erzeugnissen verursacht wurde. Es gibt daher auch Schäden an Wiesen und Grünland - die Heuernte ist dort verhindert.
Der Schaden umfasst das meist händische "Wieder-bewirtschaftbarmachen" (Glätten des Bodens, Ausfüllen der "Mulden" von Sauen etc.) und den Ausfall des Heus - sowohl des aktuellen Schnitts als auch eines allfälligen Schadens bei einem Folgeschnitt.
Die Sätze kann man bei den Bezirksbauernkammern (Heupreis) und Machinenringen (Arbeitsstunden) erheben. Daher: Es ist rechtlich in Ordnung, wenn ein an einer Wiese Geschädigter Wildschaden verlangt - die Höhe richtet sich nach dem entstandenen Schaden!
P. L.
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