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17. Dezember 2004 · von Hubert Redtensteiner

Gras oder Wiesenschaden Rotwild - gibt es gesetzliche Regelung?

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Gras oder Wiesenschaden Rotwild - gibt es gesetzliche Regelung; Bauer verlangt für 7 ha 500 Euro; kenne keine Entschädigungen bei Grasschaden?

Wildschaden ist jeder Schaden, der von Wildtieren (jagdbare Tiere) an Grund und Boden und den dort wachsenden Erzeugnissen verursacht wurde. Es gibt daher auch Schäden an Wiesen und Grünland - die Heuernte ist dort verhindert.

Der Schaden umfasst das meist händische "Wieder-bewirtschaftbarmachen" (Glätten des Bodens, Ausfüllen der "Mulden" von Sauen etc.) und den Ausfall des Heus - sowohl des aktuellen Schnitts als auch eines allfälligen Schadens bei einem Folgeschnitt.

Die Sätze kann man bei den Bezirksbauernkammern (Heupreis) und Machinenringen (Arbeitsstunden) erheben. Daher: Es ist rechtlich in Ordnung, wenn ein an einer Wiese Geschädigter Wildschaden verlangt - die Höhe richtet sich nach dem entstandenen Schaden!

P. L.

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