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Magazin · Experten-Rat
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29. Januar 2009 · von Hubert Redtensteiner

Kann ein Jagdschutzorgan auch von einem oder mehreren Jagdausübungsberechtigten bestellt werden oder darf dies nur der Jagdleiter?

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Sehr geehrter Expertenrat! Kann ein Jagdschutzorgan auch von einem oder mehreren Jagdausübungsberechtigten bestellt werden oder darf dies nur der Jagdleiter?
mehr: Jagdrecht

Nur der Jagdleiter vertritt die Jagdgesellschaft nach aussen - daher kann die Jagdgesellschaft abstimmen - mehrheitlich ein Jagdschutzorgan benennen - z.B. bei 5 Gesellschaftern mit 3 : 2 - und der Jagdleiter hat das Jagdschutzorgan dann - auch gegen seine Stimme - zu bestellen. 

Dr.  Peter Lebersorger

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