29. Januar 2009 ·
von Hubert Redtensteiner
Kann ein Jagdschutzorgan auch von einem oder mehreren Jagdausübungsberechtigten bestellt werden oder darf dies nur der Jagdleiter?
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Sehr geehrter Expertenrat!
Kann ein Jagdschutzorgan auch von einem oder mehreren Jagdausübungsberechtigten bestellt werden oder darf dies nur der Jagdleiter?
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Jagdrecht
Nur der Jagdleiter vertritt die Jagdgesellschaft nach aussen - daher kann die Jagdgesellschaft abstimmen - mehrheitlich ein Jagdschutzorgan benennen - z.B. bei 5 Gesellschaftern mit 3 : 2 - und der Jagdleiter hat das Jagdschutzorgan dann - auch gegen seine Stimme - zu bestellen.
Dr. Peter Lebersorger
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