6. Oktober 2008 ·
von Hubert Redtensteiner
Unterkiefer wird bei Trophäenschau nicht vorgelegt - rechtliche Konsequenzen
Dr. Peter Lebersorger
Frage: Was kann passieren, wenn man das Unterkiefer eines Stückes bei der Trophäenschau nicht vorweisen kann, weil es verloren wurde?
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Jagdrecht
Die Vorlage einer Trophäe ohne Unterkiefer kann dann nur mit der Begründung "Unterkiefer verloren" geschehen - dies entschuldigt jedoch nicht diesen Verlust. Die Behörde kann ermahnen, ein Strafverfahren einleiten oder aufgrund einer "entschuldbaren Fehlleistung" von einem Verfahren absehen.
Es wird davon abhängen, wie "richtig" oder wie "falsch" die Trophäe - ohne Kiefer altersgeschätzt - wohl ist. Hier gibt es keine Möglichkeit, im voraus das Ergebnis der Entscheidung der Behörde vorherzusagen. Eine Verwaltungsübertretung liegt jedenfalls auch bei Verlust des Unterkiefers vor.
Peter Lebersorger
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