Räumung von Reviereinrichtungen
Dr. Peter Lebersorger
Wenn ein Grundeingetümer der Errichtung eines Hochstandes zugestimmt hat - und das ist Voraussetzung dafür, diesen rechtmäßig zu errichten - dann kann er ihn nicht einseitig wegräumen oder wegräumen lassen. Das wäre ein Eingriff in den ruhigen Besitz des Jagdausübungsberechtigten.
In Ihrem Falle würde ich den Hochsitz mit der baufälligen Leiter auch tatsächlich wegschaffen (das sollte mit baufälligen Hochständen ohnehin geschehen) oder diesen Hochstand entsprechen sanieren! Bei der BVB brauchen Sie nur dann einen Hochstand "beantragen", wenn der Grundeigentümer seine Zustimmung zur Errichtung verweigert. In Ihrem Fall hat er die Zustimmung ja schon vor dem Zeitpunkt der Errichtung gegeben - und möchte sie nun einseitig zurückziehen.
Das geht ohne Ihre Zustimmung nicht! Eine Entfernung der Hochstände (oder des einen funktionstüchtigen Hochstandes) kommt daher einseitig nicht in Betracht - ausser Sie stimmen dieser Idee zu.
WH P.L.