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Magazin · Experten-Rat
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2. Juni 2007 · von Hubert Redtensteiner

Räumung von Reviereinrichtungen

Dr. Peter Lebersorger

Frage: Räumung von Reviereinrichtungen Vor kurzem wurde ich von einem Landwirt aufgefordert sämtliche Reviereinrichtungen die sich auf seinem Eigengrundstücken befinden umgehend wegzuräumen, dabei handelt es sich um einen Hochsitz mit einer baufälligen Leiter sowie um einen intakten Hochstand welcher noch jagdlich genützt wird – Begründung des Landwirts entgangene ÖPUL-Prämien durch den Flächenverbrauch Muß ich bei der Bezirksverwaltungsbehörde wirklich einen Antrag stellen, die jagdliche Notwendigkeit der Einrichtungen begründen um diese an Ort und Stelle belassen zu können oder müssen diese vorab entfernt werden ?
mehr: Jagdrecht

Wenn ein Grundeingetümer der Errichtung eines Hochstandes zugestimmt hat - und das ist Voraussetzung dafür, diesen rechtmäßig zu errichten - dann kann er ihn nicht einseitig wegräumen oder wegräumen lassen. Das wäre ein Eingriff in den ruhigen Besitz des Jagdausübungsberechtigten.

In Ihrem Falle würde ich den Hochsitz mit der baufälligen Leiter auch tatsächlich wegschaffen (das sollte mit baufälligen Hochständen ohnehin geschehen) oder diesen Hochstand entsprechen sanieren! Bei der BVB brauchen Sie nur dann einen Hochstand "beantragen", wenn der Grundeigentümer seine Zustimmung zur Errichtung verweigert. In Ihrem Fall hat er die Zustimmung ja schon vor dem Zeitpunkt der Errichtung gegeben - und möchte sie nun einseitig zurückziehen.

Das geht ohne Ihre Zustimmung nicht! Eine Entfernung der Hochstände (oder des einen funktionstüchtigen Hochstandes) kommt daher einseitig nicht in Betracht - ausser Sie stimmen dieser Idee zu.

WH P.L.

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