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1. April 2005 · von H.R.

Neue Wildbrethygieneverordnung ab 2005

Die Verordnung soll zum 1. Januar 2005 in der EU in Kraft treten

Die in EU-Ländern in der Wildbrethygiene immer noch gegebenen Defizite und das Erfordernis einer EU- einheitlichen Regelung haben inzwischen auf europäischer Ebene zur Erarbeitung von Vorgaben geführt.

Diese sind in den Entwurf einer "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs" eingegangen. Im politisch zuständigen Agrarrat wurde am 16. Dezember 2002 über den Entwurf Einigung erzielt.

Die Verordnung soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten und beinhaltet auch Vorschriften für die Behandlung von Wild und die Beurteilung von Wildfleisch als Lebensmittel, soweit es aus dem Revier an Wildbearbeitungsbetriebe geliefert wird. Hinsichtlich des Geltungsbereiches dieser künftigen EU-Verordnung, die in den Mitgliedsstaaten geltendes Hygienerecht ablöst und unmittelbar wirksam wird, heißt es, dass sie...... ......nicht gilt für die direkte Abgabe von Wild und Wildfleisch in kleinen Mengen durch Jäger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandels-unternehmen, die dieses Fleisch direkt an den Endverbraucher abgeben.

Damit dürfen künftig nach In-Kraft-Treten der neuen EU-Verordnung der Revierinhaber bzw. seine Beauftragten im Gegensatz zur bisherigen Regelung Haarwild, insbesondere Schalenwild, in Teilstücke zerwirkt nicht nur an den Endverbraucher sondern auch an örtliche Einzelhandels-unternehmen liefern. Zu diesen zählen seit dem 21. Februar 2002 nach den Begriffsbestimmungen der EG-VO Nr. 178/2002 auch die Gaststätten.

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