Mein SuperJagd
Von Jäger für Jäger
Magazin · Jagd Praxis
Artikel 3/102 · zurück · weiter
23. April 2024 · von H.R.

Wilderei: Welche rechtlichen Folgen haben illegale Jäger zu befürchten?

Um in Deutschland legal auf die Jagd gehen und Wild erlegen zu können, wird ein Jagdschein gebraucht.

Bewerber können sich das Dokument ausstellen lassen, wenn sie an einem Lehrgang teilgenommen und eine staatliche Prüfung bestanden haben. Wer illegal jagt und Tiere tötet, macht sich der Wilderei strafbar. Erfahren Sie nun, wann von Wilderei gesprochen wird und welche Strafen drohen.
Wilderei: Welche rechtlichen Folgen haben illegale Jäger zu befürchten?
mehr: Jagdrecht

Was bedeutet Wilderei?

Unter dem Begriff „Wilderei“ wird das unberechtigte Jagen und Fangen von Wildtieren zusammengefasst. In Deutschland darf niemand ohne gültigen Jagdschein Wild erlegen. Als Wilderei wird auch das illegale Fischen angesehen. Wilderer können in Jagdrevieren, im Forst oder an Gewässern angetroffen werden. Das Strafmaß richtet sich nach den entsprechenden Verletzungen von Rechten und Gesetzen.

Wilderei contra Jagderlaubnis

Sie werden sich nun vielleicht die Frage stellen: Warum wird Wildern strafrechtlich verfolgt und Jagen ist dagegen erlaubt. Auf die Jagd gehen dürfen in Deutschland nur fachkundige Personen. Damit soll einer übermäßigen Verringerung des Tierbestandes Einhalt geboten werden. Ein wichtiger Aspekt ist auch, bei einer effizienten Tötung den Tieren kein unnötiges Leid zuzufügen.

Tierschützer sprechen sich deutlich für ein generelles Jagdverbot aus. Dies sehen Experten jedoch kritisch. Unsere heimischen Wildtiere besitzen keine natürlichen Feinde. Daher würden die Populationen an Rehen, Wildschweinen & Co. stark zunehmen, wenn Jäger nicht mehr eingreifen würden. Dies würde das Risiko von Wildunfällen ansteigen lassen und durch den verstärken Fraß von jungen Trieben würden auch die Wälder nachhaltig geschädigt.

Was fällt unter Wilderei?

Schauen wir dazu in den entsprechenden Gesetzestext. Im Strafgesetzbuch (StGB) findet sich unter § 292 die Definition von (Jagd-)Wilderei. Wilderei wird mit der Verletzung von fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechten gleichgesetzt.

Verstöße liegen vor, wenn:

  • dem Wild nachgestellt wird, es gefangen, getötet oder einem Dritten zugeeignet wird
  • eine dem Jagdrecht unterliegende Sache beschädigt, zerstört oder einem Dritten zugeeignet wird

Um sich der Wilderei schuldig zu machen, müssen laut Definition Wildtiere nicht zwangsläufig vorsätzlich erlegt werden.

Hinweis: Von Wilderei wird auch ausgegangen, wenn Autofahrer sich nach einem Unfall verendetes Wild aneignen und vom Unfallort transportieren.

Wilderei liegt vor, wenn Unbefugte Jagd auf Wildtiere oder Fische machen und durch dieses Vorgehen vorsätzlich gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Gemeinschaftswerte beeinträchtigen. Generell wird zwischen Jagdwilderei und Fischwilderei unterschieden. Beide Tatbestände sind illegal und werden als Straftat gewertet.

Damit der Tatbestand der Wilderei strafrechtlich verfolgt wird, ist eine Beantragung durch den Geschädigten notwendig. Dies sind in der Regel die Inhaber der entsprechenden Jagd- und Fischereirechte. Auch der Staat kann als Kläger auftreten, sofern er im Besitz des jeweiligen Forstreviers oder Gewässers ist.    

Wichtig: Der Tatbestand der Wilderei beschränkt sich auf Wildtiere. Wer Fische aus einem privaten Gewässer angelt oder Tiere von einer Weide stiehlt, begeht keine Wilderei, sondern einen Diebstahl. Von einem Diebstahl wird ausgegangen, da es sich nicht um wilde Tiere handelt, sondern die Tiere einen Eigentümer besitzen.

Laut § 292, Absatz 2 StGB handelt es sich um besonders schwere Fälle von Wilderei, wenn:

  • Die Tat bei Nacht verübt wurde.
  • Während der Schonzeit gewildert wurde.
  • Die Täter Schlingen benutzt haben.
  • Das Vorgehen nicht der waidmännischen Weise entsprach.
  • Der Täter gewohnheitsmäßig handelte.
  • Die Tat wurde gemeinschaftlich und unter Beteiligung von Schusswaffen begangen.

Wilderei bezieht sich nicht allein auf lebende Wildtiere. Unter das Jagdrecht fällt auch die illegale Aneignung von Geweihen, Knochen oder Federn.

Warum ist Wildern illegal?

Der illegale Handel mit Wildtieren wird jährlich auf einen Wert von etwa 20 Milliarden Euro beziffert. Damit handelt es sich nach dem Handel mit Drogen, der Produktpiraterie und dem Menschenhandel um das weltweit viertgrößte Verbrechen. Wilderei bedroht nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Entwicklung der Herkunftsländer und die Sicherheit der Menschen. Wilderer töten täglich durchschnittlich vier Nashörner und etwa 100 Elefanten.

Jagen in Deutschland ist nur mit Jagdschein erlaubt. Dadurch sollen Schonfristen eingehalten und Abschusspläne befolgt werden. Unkontrollierte Wilderei schmälert die Tierbestände und schafft unnötiges Tierleid.

Hohe Dunkelziffer

Jagdwilderei kommt dem Eingriff in fremde Jagdrechte gleich. Dies ist nicht mit der illegalen Tötung von streng geschützten Tieren gleichzusetzen. Es geht primär um den Schutz der Besitzrechte. In Deutschland ist von einer hohen Dunkelziffer an Wildereifällen auszugehen. Die Fälle werden nicht zentral dokumentiert. Auch die Aufklärungsrate ist als niedrig einzustufen. Nur etwa ein Drittel aller angezeigten Fälle von Wilderei wird aufgeklärt.  

Welche Strafen drohen bei Wilderei in Deutschland?

Wilderern drohen nach deutschem Recht Strafen. Kommt es zur Verurteilung der Täter, müssen diese mit Bußgeldern rechnen. Auch eine Freiheitsstrafe ist möglich. Dies ist besonders bei einem gewerblichen Vorgehen der Täter wahrscheinlich.

Kommt es zu unerlaubten Verletzungen des Jagdrechts, indem Wild gefangen oder erlegt wird oder verunglückte Wildtiere an sich genommen werden, drohen weitreichende Folgen. Welche Strafen im Einzelfall drohen, entscheidet der Richter. Dabei werden die Tatumstände und mögliche Vorstrafen der Täter berücksichtigt.   

Folgende Strafen drohen bei Wilderei:

  • Fischwilderei nach § 293 StGB = Bußgeld oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
  • Jagdwilderei nach § 293 StGB = Bußgeld oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Jagdwilderei nach § 293 StGB in besonders schweren Fällen = Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren

 

Bildquelle: https://unsplash.com/de/fotos/schwarze-halbautomatische-pistole-mit-weissem-rauch-gIp8WnFJrSU

Keine Lust auf Werbung? Ab nur 50,- € Umsatz / Jahr ist Ihr SuperJagd werbefrei!
Top
Artikel 3/102 · zurück · weiter