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3. Dezember 2010 · von H.R.

Abschuss von Kormoranen in Sachsen weiter möglich

Kabinett stimmte Entfristung der auslaufenden Kormoranverordnung zu

Kormorane dürfen in Sachsen auch weiter unter bestimmten Voraussetzungen abgeschossen werden.
Abschuss von Kormoranen in Sachsen weiter möglich

Das Kabinett stimmte im November 2010 einer Entfristung der am Jahresende auslaufenden Sächsischen Kormoranverordnung zu, wie  Umweltminister Frank Kupfer (CDU) in Dresden mitteilte. Damit werde weiter erlaubt, Kormorane zum Schutz von Fischbeständen in Teichen und Flüssen zu erlegen. Zudem dürfe wie bisher die Entstehung von Brutkolonien außerhalb der Brutzeit verhindert werden. Laut Kupfer geht es nicht um einen Abschuss in Größenordnungen, sondern darum, die Vögel von den Gewässern fernzuhalten.

Auf die Vögel anlegen dürfen aber nur Besitzer eines Jagdscheins und nur in einem 200-Meter-Umkreis rund um die Fischteiche.

Vom 1. April bis 15. August gilt eine Schonzeit.

Dann ist der Abschuss nur per Sondergenehmigung möglich. Zudem dürfen die Gelege der Vögel nicht zerstört werden. Kormorane sind vor allem den Teichwirten ein Dorn im Auge. Die Branche erleidet nach eigenen Angaben durch die ausschließlich Fisch fressenden Vögel jährlich Verluste von rund einer Million Euro. Mit der Kormoranverordnung konnte der Schaden auf unter 200 000 Euro pro Jahr gesenkt werden, so das Ministerium.

Jeder Kormoran frisst nach Ministeriumsangaben täglich etwa ein halbes Kilogramm Fisch, im Sommer vorzugsweise aus bewirtschafteten Fischteichen. Im Winter ziehen die Vögel vor allem an die schnell fließenden Flüsse und Bäche im Erzgebirgsvorland. Dort sorgten sie für einen teils dramatischen Rückgang der Fischbestände.

Seit Inkrafttreten der Verordnung wurden jährlich etwa 2300 Kormorane geschossen.

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