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30. Oktober 2005 · von Hans Deisenhamer

Jagdverbot für Wildvögel in Mecklenburg-Vorpommern

Das Jagdverbot gilt zunächst befristet von 5. November bis zum 15. Dezember

Jagdverbot auf Wildvögel in Mecklenburg-Vorpommern wegen der drohenden Einschleppung der Vogelgrippe von 5. November bis zum 15. Dezember 2005
Jagdverbot für Wildvögel in Mecklenburg-Vorpommern

Wegen der drohenden Einschleppung der Vogelgrippe dürfen Wildvögel wie Wildenten und -gänse sowie anderes Federwild in Mecklenburg-Vorpommern vom 5. November an nicht mehr gejagt werden. Das Risiko der Übertragung des Geflügelpestvirus von Wild- auf Hausgeflügel müsse so gering wie möglich gehalten werden, begründete Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Mittwoch die Entscheidung. Die Übertragung einer Infektion von Wildvögeln auf Haustiere über erlegte Tiere sei nicht auszuschließen. Das Jagdverbot gilt zunächst befristet bis zum 15. Dezember 2005.

Die Bejagung von Wildvögeln im Rahmen des Programms zur Probengewinnung ist von dem Jagdverbot nicht betroffen.

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