Landesregierung in Schleswig-Holstein plant neue Jagdzeiten-Verordnung
Schleswig-Holstein will Rabenkrähen und Elstern an den Kragen gehen.
Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) plant eine neue Jagdzeiten-Verordnung, nach der diese Vögel generell abgeschossen werden dürfen. Ausgenommen sein soll die Schonzeit zwischen März und Juli, teilte das Umweltministerium kürzlich in Kiel mit und bestätigte damit einen Bericht der "Lübecker Nachrichten".
Die Vögel seien mancherorts zur Plage geworden, hieß es. Vor allem die Zahl der Raben- und Nebelkrähen sei stark gestiegen. Derzeit gibt es nach Ministeriumsangaben 13 000 Paare, die jährlich 2 bis 3 Junge haben. Zudem werde von 7600 Elstern-Paare ausgegangen.
Ziel des Entwurfs, der im Herbst in Kraft treten soll, sei es vor allem, andere Tiere - wie etwa Singvögel und Junghasen - zu schützen. Deshalb folge Schleswig-Holstein dem Beispiel anderer Bundesländer und unterstelle Elstern, Raben- und Nebelkrähen dem Jagdrecht.
Der Naturschutzbund (NABU) Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf: Die Landesregierung mache "einen Kniefall vor den Interessen der konservativen Jägerschaft", sagte Geschäftsführer Ingo Ludwichowski. Rabenvögel seien keine Bedrohung für andere Tierarten. Über die Überlebenschancen von Kiebitz oder Feldlerche entscheide nicht die Krähe, sondern der Zustand der Lebensräume.
Der Landesjagdverband dagegen bewertete die Pläne des Umweltministeriums positiv. "Die neue Verordnung ist in weiten Teilen gut", sagte deren Präsident Jürgen Hammerschmidt. Krähen und Elstern vernichteten die Gelege anderer Vögel und verfolgten Jungwild. Außerdem werde es mit der neuen Verordnung künftig weniger Bürokratie geben: "Vorher mussten wir für den Abschuss jeder Krähe einen Antrag schreiben".