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2. April 2005 · von S.H.

Neue Richtlinie für die Rotwildbewirtschaftung im Saarland

Einzigartiger‚ neuer Weg der Jägerschaft im Saarland

Diese Richtlinie soll dazu beitragen und anleiten, einen Interessenausgleich zwischen Jagd, Forst- und Landwirtschaft sowie dem Artenschutz herzustellen.

Die neue Richtlinie findet Anwendung auf allen Flächen mit Rotwild, unabhängig vom Rechtsstatus der Jagdfläche ab 1. April 2005 und wurde von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) im Einvernehmen mit der Obersten Jagdbehörde (Ministerium für Umwelt) erstellt.

Das heißt es wird nicht mehr zwischen Rotwildgebiete und rotwildfreie Zonen unterschieden.

Grund für diesen Weg ist die Schaffung neuer "Wanderwege" für das Rotwild. Der Wegfall rotwildfreier Zonen, in denen bisher jedes Stück Rotwild während der Jagdzeit erlegt werden durfte, soll Wanderungen wieder ermöglichen: die Zu- und Abwanderung des Rotwilds zwischen den Rotwild-Populationen in Frankreich, Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Damit soll die Isolation und damit die genetische Verarmung der Gesamt-Population verhindert werden.


Die Richtlinie sieht eine Untergliederung des männlichen Wildes in vier Altersstufen vor:
• Stufe IV (Hirschkälber) 40% des Gesamt-Abschusses
• Stufe III (1.-3. Kopf) 35%
• Stufe II (4.-9. Kopf) 5%
• Stufe I (10. Kopf und älter) 20%

Der Abschuss von mittelalten Hirschen soll ganz ausgesetzt werden, solange nicht der Anteil der reifen Hirsche 10% des Gesamt-Abschusses des männlichen Rotwildes übersteigt.

Ebenfalls neu: Das Kahlwild wird in drei Altersstufen unterteilt:
• Wildkälber 50% des Abschusses
• Schmaltiere 10%
• Alttiere 40%


Zur Verbesserung der Habitatverhältnisse wird u.a. besonders empfohlen:
• Herstellung der Einheit von Ruhe, Deckung und Äsung
• ständig mögliche, weitgehend störungsfreie Äsungsaufnahme im Tagesverlauf
• wildartenangepasste Äsungsflächenqualität
• großräumige, revierübergreifende Vernetzung der Äsungsflächen
• Förderung der Artenvielfalt durch Anlage und Pflege von Wildwiesen und Daueräsungsflächen
• ggf. zusätzliche Pflanzung von Streuobst und masttragenden Baumarten
• Aufwertung und weitere Bewirtschaftung von vorhandenen Wiesen und Äsungsflächen unter ökologischen, Arten fördernden, Gesichtspunkten
• Partielles Auf-den-Stock-Setzen in Niederwaldbeständen
• Anlage von Prossholzflächen
• Waldbesucherlenkung

Jagdstrategische Maßnahmen sind insbesondere: 1. Reduktion des Jagddrucks durch: - Verringerung der Einzeljagd und Verlegung vor allem des Abschusses des weiblichen Wildes auf die winterliche Bewegungsjagd - mehr Jagdruhe an Äsungsflächen 2. Anlegen von Jagdschneisen 3. Entzerrung der Schwarzwildjagd und Verlegung der Schwarzwildkirrungen an die Peripherie. 4. keine Verkleinerung der Jagdbezirke
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