13. Juni 2004 ·
von Hans Deisenhamer
Nordrhein-Westfalen: Kirrung von Schwarzwild neu geregelt
Ab 1. August 2004 gelten klare Regelungen für das Kirren von Schwarzwild.
Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn erließ jetzt eine entsprechende Verordnung die ab 1. August 2004 gilt.
Ab 1. August 2004 ist das Kirren von Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen nur noch zulässig wenn:
• im Jagdrevier nicht mehr als 1 Kirrstelle je angefangene 100 ha bejagbarer (nicht Pacht-) Fläche angelegt ist.
• keine Fütterungs- oder Kirreinrichtungen verwendet werden (z.B. Automaten, Tonnen).
• ausschließlich Getreide oder Mais verwendet wird.
• nicht mehr als 1 Liter pro Tag pro Kirrstelle ausgebracht wird.
• nur von Hand ausgebracht und in den Boden eingebracht oder mit bodenständigem Material so abgedeckt wird, dass eine Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist (verdeckte Kirrung).
• die Kirrstellen müssen der Unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes (1:10.000 oder 1:25:000) vorher angezeigt werden.
Keine Lust auf Werbung? Ab nur 50,- € Umsatz / Jahr ist Ihr SuperJagd werbefrei!