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30. Juni 2004 · von H.R.

Auf Reisen mit dem Jagdhund und Heimtier

EU-Kommission ermöglicht Lösung für die Sommerferien trotz Verzögerungen in den Mitgliedstaaten

Kürzlich wurde eine Einigung über eine einstweilige Lösung erzielt, mit der in diesem Sommer die problemlose Verbringung von Heimtieren in der EU ermöglicht wird.

Im November letzten Jahres wurden neue EU-weite Bestimmungen zur Einführung eines "Heimtierausweises" vereinbart, um die Mitnahme von Heimtieren zu erleichtern. Allerdings sind die meisten Mitgliedstaaten nicht in der Lage, die neue Regelung bis zur vereinbarten Frist des 3. Juli diesen Jahres umzusetzen.

Vor allem die Verteilung der Ausweise an die Tierärzte erweist sich als problematisch. Um Störungen des starken Reiseverkehrs in der Sommersaison zu vermeiden, hat die Europäische Kommission eine flexible Lösung ermöglicht, die sicherstellt, dass die für die Verbringung von Heimtieren erforderlichen Dokumente mitgeführt werden. Ab 3. Juli 2004 müssen alle Mitgliedstaaten die Verbringung von Heimtieren gestatten, die die neuen Bestimmungen erfüllen. Als Übergangs-maßnahme bis 1. Oktober 2004 wird auch die Verbringung von Heimtieren gestattet, die den bestehenden einzelstaatlichen Bestimmungen entsprechen. Diese Übergangsmaßnahmen gelten auch für Tiere von außerhalb der EU.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: "Ich bedaure, dass die meisten Mitgliedstaaten ihre Zusage, die neue Regelung bis 3. Juni 2004 einzuführen, nicht einlösen können. Angesichts der derzeitigen Lage bin ich aber erfreut, dass wir eine einstweilige Lösung gefunden haben, damit die europäischen Bürger in diesem Sommer ihre Heimtiere mit in den Urlaub nehmen können. Schließlich sollten die Besitzer nicht darunter leiden, dass die nationalen Behörden die gemeinsam vereinbarten Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig umsetzen."

Während die neue Regelung am 3. Juli in Kraft tritt, ermöglicht der Beschluss auch die parallele Anwendung der bisherigen Regelung bis zu ihrem Auslaufen am 1. Oktober.

Nach der neuen, vereinfachten Regelung ist die einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen, Hunden und Frettchen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine gültige Tollwutimpfung (außer für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich). Die Besitzer brauchen sich nur an ihren Tierarzt zu wenden, damit dieser ihr Heimtier impft und den Ausweis mit den Angaben zur Impfung aktualisiert. Ein von den Mitgliedstaaten in den kommenden acht Jahren einzuführender elektronischer Mikrochip (Transponder) wird die problemlose Identifizierung der Tiere möglich machen und die Verbindung zwischen diesen und dem Ausweis schaffen. Während dieses Übergangszeitraums ist auch eine Tätowierung für die Identifizierung der Tiere zulässig (außer im Vereinigten Königreich und Irland, die bereits jetzt den Transponder vorschreiben).

Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung mitgeführt werden. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) vorzunehmen (Vereinigtes Königreich und Irland: Probenahme mindestens sechs Monate vor der Verbringung; Schweden: Probenahme mindestens 120 Tage nach der Impfung).

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