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14. September 2004 · von Hans Deisenhamer

Staatsjagd in Baden-Württemberg nur mit Warnkleidung

Diese Anweisung gilt ab der diesjährigen Drückjagd-Saison

Die Warnkleidung ist verbindlich für alle Teilnehmer an staatlichen Gesellschaftsjagden, also Jäger und Treiber.

Die Landesforstverwaltung begründet diese dienstliche Anweisung damit, daß es immer wieder zu Schußunfällen komme. So habe es in der Drückjagd-Saison 2003/04 drei Unfälle gegeben. Durch die Warnkleidung werde das Unfall-Risiko nachweislich gesenkt. Gleichzeitig hat die Warnkleidung aber keinen Einfluss auf den Jagderfolg. Die Farbe Orange ist für Wild deutlich schlechter zu erkennen als zum Beispiel Grün.

Das bislang übliche Tragen eines Warnbandes am Hut reicht damit nicht mehr aus. Jäger und Treiber ohne Warnkleidung können an den Jagden der 160 staatlichen Forstämter in Baden-Württemberg ab sofort nicht mehr teilnehmen.

Als Warnkleidung zugelassen sind:
• Warnweste oder Warnjacke in Orange.
• Sicherheitsjacke für Waldarbeiter mit ausreichendem Anteil an Signalfarbe (kein Gelb).
• spezielle Warn-Tarnjacke zur Jagdausübung.

Der LJV Baden-Württemberg verwies auch auf Studien aus anderen Jagdländern (etwa USA und Skandinavien), die besagen, daß spezielle Warn-Tarnjacken besser und erfolgreicher sind als Warnwesten.

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