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Südafrika - Waffeneinfuhr: Alle Jäger, die Waffen und Munition deklarieren wollen, müssen das acht Seiten starke Formular SAP 520 ausfüllen. Wenn Sie die Papiere vor Reisebeginn ausgefüllt haben, dann lassen Sie die Unterschrift aus. Diese muss vor den Augen der Polizisten geleistet werden. Hinweis: Das Formular muss mit schwarz schreibendem Stift, Füller oder Kugelschreiber, ausgefüllt werden. Halten Sie Pass, Flugticket, die WBK und vor allem die südafrikanische Kontaktadresse des Outfitters (mit Telefonnummer) bereit. Namibia - Waffeneinfuhr: Die namibische Polizei verbietet den Import jeglicher automatischer Schusswaffen oder Pistolen durch einreisende Jäger. Diese Schusswaffen dürfen nicht zum Jagen genutzt werden. Die Einfuhr von Jagdgewehren zum Jagen von freigegebenem Wild und Schrotflinten für das Jagen von freigegebenem Federwild wird nur erlaubt, wenn der Jäger eine entsprechende schriftliche Einladung des Farmeigentümers, Pächters oder Hegegebiet-Komitees vorlegen kann. USA - Waffeneinfuhr: Der Vordruck umfasst vier Seiten. Die ersten beiden betreffen allgemeine Informationen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zur Bewilligung. Die folgenden beiden Seiten sind das eigentliche Formular. Kanada - Waffeneinfuhr: Bei der Einfuhr gewöhnlicher Jagdwaffen ist die non-resident firearm declaration beim Zoll abzugeben (Meldepflicht bei Waffeneinfuhr). Diese muss in dreifacher Ausfertigung abgegeben werden. Neben persönlichen Daten einschließlich Passnummer sind der Aufenthaltsort in Kanada sowie die Waffendaten (Art, Modell, Nummer, Kaliber, Lauflänge) anzugeben. Um Munition erwerben zu dürfen bedarf es der temporary firearms borrowing licence. Sie kostet 30 kanadische Dollar und berechtigt zum Munitionserwerb. Sie kann vom Outfitter besorgt werden. Auch diese Anträge sind in dreifacher Ausfertigung zu stellen. Folgende Neueinteilung von Waffentypen ist aus der Gesetzesänderung von 2001 hervorgegangen: Non-restricted firearms: normale Büchsen, Flinten, kombinierte Jagdwaffen Restricted firearms: Kurzwaffen, die nicht unter Prohibited firearms fallen (über 105 mm Lauflänge); halbautomatische Büchsen mit mindestens 470 mm Lauflänge; Langwaffen, die sich schnell auf eine Länge unter 660 mm kürzen lassen (Klappschäfte = folding stocks) Prohibited firearms: Kurzwaffen mit Läufen von 105 mm oder weniger, Kurzwaffen mit dem Kaliber 6,35 oder 7,65 mm; Büchsen oder Flinten, die kürzer als 660 mm gemacht werden können und deren Lauf kürzer als 457 mm ist; Automatische Waffen Schriftlicher Antrag einer CITES-Genehmigung: Für Einfuhr nach Deutschland: Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) Konstantinstraße 110 53179 Bonn oder Sie können Ihre Anträge beim BfN online stellen: www.cites-online.de Für Einfuhr nach Österreich: siehe Kontaktdaten-Formular
DokumentBeschreibung
Südafrika: Antragsformular für WaffeneinfuhrFormular für Waffeneinfuhr nach Südafrika
Namibia: Antragsformular für WaffeneinfuhrFormular für Waffeneinfuhr nach Namibia
USA: Antragsformular für WaffeneinfuhrHier finden Sie die erforderlichen Vordrucke für die Waffen-Einfuhr in die USA.
Kanada: non-resident firearm declarationHier finden Sie die non-resident firearm declaration zum Herunterladen
Kanada: temporary firearms borrowing licenceDiese Genehmigung berechtigt zum Munitionserwerb in Kanada
CITES Formular DeutschlandCITES Formular für Einfuhr nach Deutschland herunterladen
CITES Formular ÖsterreichCITES Formular Einfuhr nach Österreich
Kontaktpersonen Österreich ArtenschutzAnsprechpartner zum Thema Artenschutz und CITES in Österreich
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